Verkaufsbedingungen

Artikel 1: Allgemeine Grundsätze 

Die allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Verkäufe von RIHO Sanitär-Vertriebs GmbH (der „Verkäufer“) und alle durch den Verkäufer versandten Angebote an ihre direkten Kunden im weitesten Sinn des Wortes (Großhändler, Einzelhändler, Installateure usw.). Diese Verkäufe beziehungsweise Angebote beziehen sich hauptsächlich auf Sanitärartikel im weitesten Sinn des Wortes („Sanitär“). Bereits durch die bloße Erteilung der Bestellung seitens des Kunden (des „Käufers“) wird davon ausgegangen, dass er die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen annimmt und ausdrücklich und unwiderruflich auf seine etwaigen eigenen allgemeinen Bedingungen verzichtet, sofern solche bestehen und in irgendeiner Form mitgeteilt wurden. Alle Bedingungen des Käufers, egal wie sie bezeichnet werden, können gegenüber dem Verkäufer nur dann geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt, dass er sie annimmt. Aber selbst in dem Fall bleiben diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für alle Punkte gültig, in denen die Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich abweichend sind. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch zu einer zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausdrücklich und schriftlich vereinbarten besonderen Verkaufsbedingung steht, hat die letztere Vorrang. In einem solchen Fall bleiben diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jedoch anwendbar in allen Punkten, von denen nicht ausdrücklich durch die besondere Verkaufsbedingung abgewichen wurde. 

Artikel 2: Angebote 

Die Angebote des Verkäufers, darunter alle als Angebot oder nicht bezeichneten Preisangaben, Kostenvoranschläge, Vorkalkulationen, Werbe- oder ähnliche Mitteilungen, sind stets unverbindlich und verpflichten den Verkäufer erst nach einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung seitens des Verkäufers oder durch die Ausführung der Bestellung seitens des Verkäufers (siehe unten Artikel 3). Die Angebote werden in jedem Fall unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen in Preisen von Material, Löhnen, Abgaben und unter dem Vorbehalt eventueller Irrtümer und Schreibfehler erstellt. Die angegebenen Preise können gegebenenfalls von dem Verkäufer einseitig revidiert oder verbessert werden, ohne dass der Käufer seine Verpflichtung aufheben kann. Die Anpassung wird – ohne dass eine vorherige Meldung an den Käufer Pflicht wäre – ohne weiteres in Rechnung gestellt. Falls Angebote auf der Grundlage der vom oder für den Käufer verschafften Angaben erstellt werden, kann der Verkäufer immer von der Richtigkeit und Vollständigkeit jener Angaben ausgehen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass diese Angaben falsch und unvollständig waren, kann der Verkäufer ohne weiteres die in seinem Angebot angegebenen Preise einseitig anpassen, ohne dass der Käufer seine Verpflichtung aufheben kann. Die Anpassung wird – ohne dass eine vorherige Meldung an den Käufer Pflicht wäre – ohne weiteres in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die angegebenen Preise für Lieferungen frei Hof im Ankaufsland des betreffenden Kunden (d.h. an der Adresse des Kunden). Die angegebenen Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer und aller möglichen heutigen oder zukünftigen direkten oder indirekten Steuern. Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Pflicht zur Lieferung eines Teils der gesamten Leistung zu dem im Angebot für diesen Teil angegebenen Betrag oder zu einem proportionalen Teil des für das Ganze angegebenen Preises. 

Artikel 3: Eintreten der Verpflichtung 

Die Verpflichtung des Verkäufers tritt erst durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung seitens des Verkäufers (per E-Mail, Fax, Brief usw.) oder durch die Ausführung der Bestellung seitens des Verkäufers ein. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung zu prüfen und den Verkäufer binnen drei Werktagen nach ihrem Erhalt über eventuelle Fehler oder fehlende Angaben schriftlich zu informieren. Reagiert der Käufer nicht fristgerecht, wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung korrekt ist, und sie ist bestimmend für den Inhalt der Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer. 

Artikel 4: Annullierung einer Bestellung 

Wenn der Käufer seine Bestellung ganz oder teilweise annulliert, ist er verpflichtet, dem Verkäufer alle im Blick auf die Ausführung dieser Bestellung berechtigterweise entstandenen Unkosten (Vorbereitungskosten, Bestellungen bei Dritten, Lagerung, Provision oder Vorschüsse, die der Verkäufer Dritten bezahlt hat, usw.) mit einem Minimum von 10 % des vereinbarten Preises sowie die sich aus der Annullierung ergebenden Schäden zu vergüten. Bestellungen von Waren, die speziell für den Käufer eingekauft werden und die der Verkäufer normalerweise nicht auf Lager hat, können nicht annulliert werden. Eine Bestellung, deren Produktion in der Fabrik des Verkäufers bereits begonnen hat und die danach vom Käufer annulliert wird, wird in voller Höhe in Rechnung gestellt. 

Artikel 5: Auflassung 

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen frei Hof im Ankaufsland des betreffenden Kunden (d.h. an der Adresse des Kunden). Die angegebenen Lieferzeiten sind immer Richtwerte und für den Verkäufer nicht verbindlich. Dass die Waren nicht innerhalb der vorgesehenen Lieferzeit geliefert werden, berechtigt den Käufer an sich nicht, den Vertrag zu beenden oder die Annahme der Waren zu verweigern bzw. Schadensersatz in irgendeiner Form zu fordern. Eine Vertragsbeendigung seitens des Käufers wegen einer vorgebrachten zu späten Lieferung ist nur nach einer vorhergehenden schriftlichen In-Verzug-Setzung möglich, wonach ein letzter angemessener Liefertermin festgesetzt wird, ohne dass der Verkäufer für Schäden haftbar gemacht werden kann, die sich aus der Beendigung ergeben könnten. Die Lieferzeiten verlängern sich auf jeden Fall automatisch, wenn sich unvorhersehbare Umstände, unabhängig vom Willen des Verkäufers, und/oder höhere Gewalt ergeben. Der Verkäufer ist stets berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, ohne dass der Käufer dies verweigern kann. 

Artikel 6: Zahlungsbedingungen 

Rechnungen sind an der Niederlassung des Verkäufers zahlbar. Alle Rechnungen müssen binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Beschwerden zu Rechnungen müssen bei Strafe des Verfalls dem Verkäufer binnen acht Kalendertagen nach Rechnungsversand schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Reagiert der Käufer nicht rechtzeitig, dann kann er sich auf keine Fehler in der Rechnung mehr berufen. Eine bei Fälligkeit nicht beglichene Rechnung berechtigt – von Rechts wegen und ohne dass eine In-Verzug-Setzung vorab erforderlich wäre – zu Verzugszinsen von 10 % pro Jahr. Darüber hinaus erhöht sich der in Rechnung gestellte Betrag um einen pauschalen Schadenersatz von 10 % der geschuldeten Summe oder mindestens 100 Euro, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, (i) einen größeren Schaden zu belegen und dafür Schadensersatz zu fordern sowie (ii) seine sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem säumigen Schuldner auszusetzen und den Vertrag gemäß Artikel 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufzulösen. Alle übrigen Summen, die der Käufer eventuell noch schuldet, werden unverzüglich fällig. Die Unkosten und die Eintreibungskosten, die durch die nicht rechtzeitige Zahlung verursacht werden, werden dem Käufer zusätzlich berechnet.

 Artikel 7: Eigentumsvorbehalt 

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Preis, die eventuellen Zusatzkosten, die geschuldeten Zinsen und Schadenersatzsummen vollständig bezahlt sind. Bei Nichtzahlung kann der Verkäufer per Einschreiben – ohne irgendeine andere Formalität – die Rückgabe der gelieferten Waren fordern. Ab der Lieferung ist der Käufer als einziger für die Aufbewahrung der gelieferten Waren verantwortlich. Sollte der Käufer nicht bezahlte Waren bereits an Dritte weiterverkauft haben, tritt der Verkäufer in die Rechte des Käufers ein und kann er von jenen Dritten die direkte Bezahlung oder – bei Nichtzahlung seitens des betroffenen Dritten an den Käufer – die Rückgabe der gelieferten Waren fordern, mit der Maßgabe, dass der Verkäufer nicht mehr fordern kann als die Summe, die der Käufer dem Verkäufer schuldet. Der Käufer ist gehalten, die Beträge, die er gegebenenfalls von diesen Dritten erhalten hat, unverzüglich an den Verkäufer zu überweisen. 

Artikel 8: Reklamationen zu gelieferten Waren und Garantie für den Käufer 

Der Käufer hat die gelieferten Waren sofort zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung der Lieferung und hinsichtlich sichtbarer Mängel. Etwaige Reklamationen sind bei Strafe des Verfalls dem Verkäufer binnen 8 Kalendertagen nach Lieferung der Waren schriftlich mitzuteilen. In dem Schreiben müssen die Mängel im Einzelnen aufgelistet werden. Reagiert der Käufer nicht rechtzeitig, kann er sich nicht mehr auf Mängel berufen, außer es handelt sich um einen verborgenen Mangel. Eine Reklamation einzureichen enthebt den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht laut Artikel 6 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Verkäufer ist, außer im Falle eines absichtlichen Fehlers, nicht haftbar für sichtbare Mängel, für mangelhafte Waren, die von dem Käufer bereits bearbeitet wurden, für den Schaden, den der Käufer direkt oder indirekt (einschließlich Gewinnausfall, entgangene Möglichkeiten, andere Folgeschäden, usw., ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein) erleidet in Folge (i) sichtbarer Mängel an den Sanitärartikeln, die nicht innerhalb des oben erwähnten Zeitraums von 8 Kalendertagen schriftlich gemeldet wurden, (ii) mangelhafter Waren, die bereits von dem Käufer bearbeitet wurden, und (iii) später Lieferung der bestellten Waren im Sinne von Artikel 5 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Käufer kann sich nicht auf die Garantie laut diesem Artikel 8 berufen, wenn die gelieferten Waren, die der Käufer dem Verkäufer zurückgeschickt hat, nicht adäquat verpackt sind. Wenn der Käufer sich dafür entscheidet, die Sanitärartikel (oder Bestandteile davon) in einem Ausstellungsraum oder auf einer Messe auszustellen, kann der Käufer sich nicht auf irgendwelche Mängel oder Schäden berufen, die infolge des Ausstellens entstehen. Im Falle einer zulässigen und begründeten Beschwerde innerhalb der oben erwähnten Frist von 8 Kalendertagen ist der Verkäufer berechtigt, die betreffenden Sanitärartikel oder die betreffenden Bestandteile davon ganz oder teilweise zu ersetzen, wobei der Verkäufer keinerlei anderen Schadensersatz schuldet. 

Artikel 9: Garantie für Endverbraucher 

Für den ersten Endverbraucher bietet der Verkäufer eine spezielle Garantie, deren Bedingungen in den „Garantiebestimmungen“ stehen, die der Verpackung jedes verkauften Sanitärartikels beigefügt sind. 

Artikel 10: Höhere Gewalt 

Der Verkäufer haftet nicht im Falle der Nichtausführung des Vertrages wegen höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt wird jede Nichterfüllung des Vertrags in Folge einer nicht zurechenbaren Ursache verstanden. Darunter sind inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein: Krieg, Brand, Hochwasser, staatliche Maßnahmen, Nichteinhaltung von Lieferterminen durch Lieferanten des Verkäufers, Streik, mechanische Pannen in den Fabriken des Verkäufers usw. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als 90 aufeinander folgende Tage andauert, sind der Käufer und der Verkäufer berechtigt, die Bestellung zu annullieren, ohne dass der Verkäufer zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet ist. 

Artikel 11: Aussetzung und Auflösung 

Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen laut diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder anderen mit dem Verkäufer abgeschlossenen Verträgen nicht nachkommt, werden alle Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer automatisch (und daher ohne dass dafür eine formelle In Verzug-Setzung erforderlich ist) bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, ungeachtet des Vertrags, aus dem sie sich ergeben. Wenn der Käufer seinen Pflichten nicht binnen zwei Wochen nach einer formellen In-Verzug-Setzung des Verkäufers nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, alle oder bestimmte Verträge, die mit dem Käufer abgeschlossen wurden, zu beenden und Schadenersatz zu fordern. Außerdem werden alle noch zu begleichenden Beträge ebenso wie die Eintreibungskosten unverzüglich fällig.

Artikel 12: Undurchsetzbare oder ungültige Bestimmungen 

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht durchsetzbar sein oder im Gegensatz zu einer zwingenden Rechtsbestimmung stehen, beeinflusst diese Undurchsetzbarkeit und Ungültigkeit andere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht, ebenso wenig den Teil der betroffenen Bestimmung, der zwingendem Recht nicht widerspricht. Die Parteien ersetzen die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung bzw. den ungültigen oder nicht durchsetzbaren Teil einer Bestimmung einvernehmlich durch eine Bestimmung, die den Absichten der Parteien möglichst nahe kommt. 

Artikel 13: Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Das Vertragsverhältnis zwischen RIHO Sanitär-Vertriebs GmbH und dem Käufer, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unterliegt dem Deutsches Recht, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des Übereinkommens über die Verjährung beim internationalen Warenkauf, der am 14. Juni 1974 in New York geschlossen wurde, sowie aller anderen möglichen Übereinkommen mit Bezug auf den internationalen Kauf und Verkauf. Alle Streitigkeiten, zu denen das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer Anlass geben sollte, diese allgemeinen Verkaufsbedingungen eingeschlossen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Köln.